BESCHWERDEMANAGEMENT
Umgang mit Beschwerden bei Tradias GmbH
Die Tradias GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes und beaufsichtigtes Finanzinstitut. Bei Tradias GmbH sind wir bestrebt, unseren Kunden einen außergewöhnlichen Service zu bieten, und Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es Fälle geben kann, in denen Sie Probleme mit unseren Produkten oder Dienstleistungen haben. Um solchen Situationen zu begegnen, haben wir ein robustes Beschwerdemanagementverfahren eingerichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Kundenbeschwerden auf faire, zeitnahe und transparente Weise bearbeitet werden. Außerdem wollen wir durch die Analyse von Beschwerden wiederkehrende Probleme erkennen und die Qualität unserer Dienstleistungen kontinuierlich verbessern.
Wie man eine Beschwerde einreicht
Sollten Sie mit unseren Produkten oder Dienstleistungen unzufrieden sein, können Sie über die folgenden Kanäle eine Beschwerde bei Tradias GmbH einreichen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Beschwerde Ihre Kontaktdaten, eine detaillierte Beschreibung des Problems und eine Erklärung, wie Ihr Geschäft beeinträchtigt wurde, enthält.
Persönlich: Besprechen Sie das Problem direkt mit Ihrem Kundenbetreuer.
Per Post: Richten Sie Ihr Schreiben an Tradias GmbH, Beschwerdemanagementfunktion, Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland. Ein Beschwerdeformular finden Sie hier: https://www.tradias.de/wp-content/uploads/2025/05/Beschwerdeformular.docx
Elektronisch: Verwenden Sie das Online-Formular auf dieser Website (siehe unten), um Ihr ausgefülltes Beschwerdeformular hochzuladen.
Beschwerdebearbeitung
Sobald Ihre schriftliche oder elektronische Beschwerde bei uns eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von zehn Werktagen eine Empfangsbestätigung.
Unser Team wird die von Ihnen gemachten Angaben sorgfältig prüfen und alle notwendigen Nachforschungen anstellen, um den Sachverhalt vollständig zu verstehen.
Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu lösen, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Eingang Ihrer Beschwerde. Sofern erforderlich erhalten Sie eine Zwischenmitteilung von uns. In unserer endgültigen Antwort werden die Ergebnisse unserer Prüfung und die Maßnahmen, die wir ergreifen werden, dargelegt. Sollten wir mehr Zeit für die Beantwortung benötigen, werden wir Sie mit einer Zwischenmitteilung informieren, in der wir den Grund für die Verzögerung erläutern und einen voraussichtlichen Zeitplan für die Lösung des Problems nennen.
Wenn wir Ihre Bedenken nicht vollständig ausräumen können, werden wir unseren Standpunkt und die Gründe sowie dafür klar darlegen und Ihnen Informationen über verfügbare Rechtsbehelfe zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Beschwerden für Sie kostenlos ist
Externe Beschwerdelösung
Wenn Sie mit unserer Lösung nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an eine externe Streitbeilegungsstelle weiterzuleiten:
Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin
Schlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Tel.: +49 (0) 228 4108-0
Fax: +49 (0) 228 4108-62299
Email: schlichtungsstelle@bafin.de