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Krypto-Unternehmenswandelanleihe

artec technologies AG

Live-Investment

Produktinformation

Bei dem Investment handelt es sich um eine tokenbasierte Unternehmenswandelanleihe der artec technologies AG in Höhe von EUR 1.999.984. Die Laufzeit des Wertpapiers beträgt 3 Jahre. Der Zinssatz beträgt 3 % p.a. Der Nennbetrag pro Krypto-Wertpapier beträgt EUR 28,00. Anleihegläubiger haben während des in den Anleihebedingungen genannten Ausübungszeitraums eine Wandlungsrecht in Aktien der Gesellschaft. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Pflichtwandlung der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden tokenbasierten Unternehmenswandelanleihen in Aktien der Gesellschaft. Der Wandlungspreis beträgt EUR 2,80 – vorbehaltlich einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen. Die Krypto-Pflichtwandelanleihe wird von der artec technologies AG als elektronisches Wertpapier nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) begeben. 


Unternehmen

Das Unternehmen artec technologies AG (Börsenkürzel A6t, ISIN DE0005209589, WKN 520958) entwickelt und vertreibt Software und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Analyse von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. artec bietet seinen Kunden einen Komplettservice (Projektierung, Inbetriebnahme, Service & Support) sowohl für die Standardprodukte als auch die Sonderentwicklungen und Cloud-Dienste an. Kunden sind nationale und internationale Broadcastunternehmen, Medienhäuser, Sicherheitsbehörden und Industrieunternehmen. 

Die Emissionserlöse werden laut dem begebenden Unternehmen u.a. für Ausbau/Vertrieb/Marketing, Produktweiterentwicklungen und Ausbau der artec Cloud verwendet. Ziel des Unternehmens ist es, mit seiner MULTIEYE BOS Videomanagement-Plattform Marktführer im Bereich der mobilen Videosysteme in Europa zu werden.


Zinszahlung 

Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich ohne Abzug und Einbehaltung von Steuern und Abgaben, soweit keine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung besteht, nachträglich jeweils am 28. September und 28. März eines jeden Jahres, erstmals am 28. September 2022.


Pflichtwandlung  

Sofern Schuldverschreibungen nicht vorzeitig gewandelt, zurückgekauft, zurückgezahlt oder gekündigt und entwertet worden sind, wird jede ausstehende Schuldverschreibung zwingend am Ende des Tages vor dem Endfälligkeitstag zum Wandlungspreis in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Emittentin mit einem zum Ausgabetag auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Emittentin von EUR 1,00 gewandelt. Die Bereitstellung und Lieferung der Aktien durch die Emittentin infolge Pflichtwandlung erfolgt anstelle der Rückzahlung des Nennbetrages der Schuldverschreibungen mit befreiender Wirkung für die Emittentin von der entsprechenden Verpflichtung, den Nennbetrag der Schuldverschreibungen in bar zurückzuzahlen.


Begebung  

Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters im Sinne des §4 Absatz 1 Nr.2 Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“) als elektronische Wertpapiere im Sinne des §2 Absatz 1 eWpG.

Key Facts

  • Preis pro Security Token

    EUR 28,00
  • Anzahl Security Token

    71.428
  • Investmentvolumen

    EUR 1.999.984
  • Progn. Verzinsung

    3,00 % p.a.
  • WKN

    A3MQPZ
  • Emittentin

    artec technologies AG, 49356 Diepholz, Mühlenstraße 15-18
  • Stückelung

    EUR 28,00 je Schuldverschreibung
  • Endfälligkeitstag

    28. März 2025
  • ISIN

    DE000A3MQPZ8
  • Gesamtnennbetrag

    bis zu EUR 1.999.984,00
  • Kaufpreis

    100 % des Nennbetrags, also EUR 28 je Wandelschuldverschreibung

Investment-Highlights

  • Innovativer deutscher Mittelständler

  • Investition in Zukunftsbranche

  • Attraktive progn. Verzinsung

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GESETZLICHER WARNHINWEIS: Der Erwerb dieser Wertpapiere ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.